Zurück zum Blog

Recht & Pflichten

Zeiterfassungspflicht im Betrieb: Pflicht erfüllen, ohne Zettelwirtschaft

Inhaltsverzeichnis
  1. Was rechtlich gilt – Stand September 2026
  2. Zettel und Excel erfüllen die Pflicht
  3. Wie digitale Erfassung im Betrieb aussieht
  4. Wer erfassen muss, kann die Daten nutzen
  5. Praktisch anfangen

„Müssen wir jetzt eigentlich Arbeitszeiten erfassen?" – die Frage kommt in fast jedem Gespräch mit Betrieben ohne eigene IT irgendwann. Die kurze Antwort: Ja, die Pflicht gilt dem Grunde nach schon heute. Die längere Antwort lohnt sich aber, denn wer die Sache richtig angeht, erfüllt nicht nur eine Vorschrift – er bekommt nebenbei Daten, die im Betrieb wirklich etwas bringen.

Was rechtlich gilt – Stand September 2026

Die Pflicht, Arbeitszeiten zu erfassen, gibt es schon. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten erfassen müssen (BAG, 1 ABR 22/21, gestützt auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG und die EuGH-Entscheidung C-55/18 vom 14. Mai 2019). Wie – Zettel, Excel oder App – schreibt das Urteil nicht vor. Dazu kommen die alten Pflichten, die im Handwerk ohnehin gelten: § 16 Abs. 2 ArbZG (Mehrarbeit über acht Stunden) und für das Baugewerbe § 17 Abs. 1 MiLoG in Verbindung mit § 2a SchwarzArbG – Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren.

Neu ist der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, der die Erfassung ins Arbeitszeitgesetz schreibt und die elektronische Form vorgibt. Stand 1. September 2026 wird er innerhalb der Bundesregierung abgestimmt; Kabinett und Bundestag stehen noch aus. Die Eckpunkte nach dem, was bisher bekannt ist:

  • Erfasst werden Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, elektronisch, am Tag der Leistung. Die Erfassung darf an die Mitarbeiter delegiert werden.
  • Betriebe mit bis zu zehn Arbeitnehmern sind von der elektronischen Form ausgenommen – erfassen müssen sie trotzdem.
  • Übergangsfristen für die elektronische Form: ab 250 Arbeitnehmer ein Jahr, 50 bis 249 zwei Jahre, 11 bis 49 fünf Jahre nach Inkrafttreten.
  • Tarifparteien können von der elektronischen Form abweichen.

Was das für dich heißt: Wenn du zwölf Leute hast, kommt die elektronische Pflicht – mit langer Frist. Wenn du acht hast, kommt sie nicht, die Aufzeichnungspflicht nach MiLoG und BAG gilt aber heute schon. In beiden Fällen ist die Frage nicht, ob du erfasst, sondern ob dich das Erfassen Zeit kostet oder Zeit bringt.

Quelle Gesetzentwurf: Handwerksblatt, 01.09.2026. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung; für den eigenen Betrieb bitte Anwalt oder Steuerberater fragen. Prüfdatum 20.09.2026.

Zettel und Excel erfüllen die Pflicht – und fressen trotzdem Zeit

Viele Betriebe lösen das Thema heute mit Stundenzetteln oder einer Excel-Tabelle. Formal kann das genügen: Beginn, Ende, Dauer stehen drauf, fertig. Das Problem liegt nicht in der Pflichterfüllung, sondern in dem, was drumherum passiert.

Der Zettel wird abends aus dem Gedächtnis ausgefüllt, ist unleserlich oder bleibt im Auto liegen. Im Büro tippt jemand die Zeiten in Excel ab, fragt bei Unklarheiten nach und gleicht am Monatsende alles für die Lohnabrechnung ab. Aus einer Erfassungspflicht wird eine Abschreibe-, Nachfrage- und Korrekturschleife – jede Woche aufs Neue.

Dazu kommt: Auf Papier und in verstreuten Tabellen sind die Daten zwar vorhanden, aber praktisch nicht auswertbar. Wer wissen will, wie viele Stunden letzten Monat auf einer bestimmten Baustelle gelandet sind, blättert Ordner durch.

Wie digitale Erfassung im Betrieb aussieht

Der Kern ist unspektakulär: Jeder Mitarbeiter erfasst seine Zeiten am Handy – Beginn, Ende, Pause, bei Bedarf mit Zuordnung zu Projekt oder Baustelle. Zwei, drei Tippen am Tag, direkt dort, wo gearbeitet wird, statt abends am Küchentisch aus der Erinnerung.

Der eigentliche Gewinn liegt im Weiterfluss der Daten: Die erfassten Zeiten laufen automatisch dorthin, wo sie gebraucht werden. Für die Lohnabrechnung liegen die Monatsstunden fertig vor, ohne dass jemand Zettel abtippt. Für die Nachkalkulation sind die Stunden schon dem richtigen Projekt zugeordnet. Korrekturen macht der Chef oder das Büro einmal im System – nicht in drei Tabellen parallel.

Wichtig für kleine Teams: Das muss kein großes Softwarepaket sein. Eine Lösung, die genau Beginn, Ende, Pause und Projekt erfasst und die Daten geordnet weitergibt, reicht – und wird vom Team eher angenommen als ein System mit zwanzig Eingabefeldern.

Der Dreh: Wer sowieso erfassen muss, kann die Daten auch nutzen

Hier wird aus der Pflicht ein Vorteil. Die Zeiterfassung produziert Daten, die du ohnehin erheben musst – die Frage ist nur, ob sie danach in einem Ordner verstauben oder arbeiten.

Nachkalkulation: Im Handwerk und am Bau ist der Stundenzettel die Grundlage jeder ehrlichen Nachkalkulation. Wenn die Stunden pro Baustelle digital vorliegen, siehst du nach Projektende auf einen Blick: Haben die kalkulierten Stunden gereicht? War der Auftrag profitabel? Beim nächsten Angebot kalkulierst du mit echten Zahlen statt mit Bauchgefühl.

Auslastung: Wer sieht, wie viele Stunden das Team wohin bucht, erkennt früh, ob Kapazität frei ist oder ein Engpass droht – auch bei lokalen Dienstleistern, vom Gebäudereiniger bis zum Gartenbaubetrieb, bei denen die Einsatzplanung sonst im Kopf des Chefs steckt.

Weniger Diskussionen: Erfasste Zeiten sind für alle nachvollziehbar. Das erspart die Monatsende-Debatten darüber, ob der Freitag vor drei Wochen nun acht oder neun Stunden hatte.

Praktisch anfangen

Warte nicht auf die finale Gesetzesfassung. Die Pflicht zur Erfassung besteht dem Grunde nach bereits, und eine digitale Lösung einzuführen dauert deutlich kürzer als ein Gesetzgebungsverfahren. Bewährt hat sich der übliche Weg: mit einem Team oder einer Baustelle starten, zwei Wochen testen, dann ausrollen. So erfüllst du die Vorschrift – und hast nebenbei zum ersten Mal belastbare Zahlen darüber, wo die Stunden deines Betriebs tatsächlich landen.

PROSERV-O richtet digitale Zeiterfassung für Betriebe ohne eigene IT ein und verbindet sie mit dem, was danach kommt: Lohnabrechnung, Nachkalkulation, Projektübersicht. Wenn du wissen willst, wie das für deinen Betrieb aussehen kann, melde dich.

Onur Öztürk
Onur Öztürk

Gründer PROSERV-O, vorher Anlagenmechaniker SHK. Baut Automatisierungen für Betriebe ohne IT-Abteilung.

Mehr über Onur →

Der erste Schritt

Zeiterfassung einführen, bevor es stressig wird?

In einem kostenlosen 30-Minuten-Gespräch schauen wir uns an, wie dein Betrieb heute Zeiten erfasst – und wie eine digitale Lösung aussehen kann, die Pflicht und Nachkalkulation in einem abdeckt.

Erstgespräch buchen

Kostenlos, unverbindlich – du gehst mit 2–3 konkreten Automatisierungsideen raus.

Termin passt nicht? Ruf kurz an oder schreib mir: 0155 6291 0764 · kontakt@proserv-o.de